PachtGeMeinschaft Kurpfalz e.V.


 

  

Nachtangeln am Neckar 2019 & 2020

 

 

 

Nachtangelzonen Unterer Neckar (nur Neckar-Hauptgewässer)

 

  • Zone 1
    Neckar-km 0,0 – 4,8 (beidufrig von Rheinmündung bis Mündung Schleuse / Wehrarm Ladenburg) - ausgenommen der auch bislang schifffahrtspolizeilich, naturschutzrechtlich oder sonstigen für die Fischerei gesperrten Uferabschnitte

 

  • Zone 2
    Neckar-km 13,18 – 17,0 (beidufrig von Eisenbahnbrücke stromauf) - ausgenommen der auch bislang schifffahrtspolizeilich, naturschutz- rechtlich oder sonstigen für die Fischerei gesperrten Uferabschnitte

 

  • Zone 3
    Neckar-km 30,8 – 34,2 (beidufrig von Staustufe Neckargemünd bis Einmündung Elsenz) - ausgenommen der auch bislang schifffahrtspolizeilich, naturschutzrechtlich oder sonstigen für die Fischerei gesperrten Uferabschnitte

In den oben genannten Zonen wird in den Jahren 2019 und 2020 das Nachtangelverbot mit einer Sondererlaubnis aufgehoben.

Wie erhalte ich diese Sondererlaubnis? 

- Sie müssen das rechts stehende Formular ausfüllen und an die genannte Adresse verschicken.

 

Was muss ich beachten?

Angeln ist nur in den o.G. 3 Zonen mit Sondergenehmigung erlaubt.


Fangbuch:

Die Fänge in der Nachtzeit, von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang, müssen ebenfalls unmittelbar nach dem Fang im Fangbuch eingetragen und zusätzlich mit dem Buchstaben N gekennzeichnet werden.

Entnommene Fänge müssen mit dem Buchstaben NE gekennzeichnet werden. Hinter jeder Buchstabenkombination muss die Zahl der Nachtangelzone hinzugefügt werden

(Beispiel 1: Schleie NE1 = Schleie nachts in Zone 1 gefangen und entnommen;

Beispiel 2: Zander N3 = Zander nachts in Zone 3 gefangen und zurückgesetzt).

 

Wichtig nach 24:00 neues Datum ins Fangbuch eintragen! 

 

 

 

Download
Antrag auf Befreiung Nachtangelverbot
Nachtfischen Antrag auf Befreiung Landes
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